§ 5 KiG
Das Essen der Eltern oder Geschwister ist spannender und leckerer als das Eigene.
Abs. 1: Essen der Eltern/Geschwister darf uneingeschränkt enteignet werden, um es anzubeißen und achtlos zurück auf den Teller zu werfen.
§ 6 KiG
Schokolade ist des Kindes Gemüse. Es stellt sich kein Sättigungsgefühl ein.
§ 7 KiG
Auch wenndas Kind grad erst auf Toilette war, sobald der Schneeanzug, der Strampler, mehrere Lagen Kleidung angezogen sind, muss das Kind dringend, jetzt und sofort auf Toilette.
§ 8 KiGToilettengänge der Anderen müssen zwingend begleitet und kommentiert werden. Ansonsten ist die eigene Intimsphäre zu wahren.
Abs. 1: Inhalte des Töpfchens sind stolz zu präsentieren und selbständig in die Toilette, daneben, oder den Flur zu entleeren.
§ 9 KiG
Der Aufforderung das Zimmer aufzuräumenkann nicht Folge geleistet werden, da dies mit großen, unerträglichen Schmerzen verbunden ist und physisch sowieso nicht schaffbar ist.
§ 10 KiG
Im elterlichen Bett ist es des Kindes Pflicht, quer zu schlafen, zu treten und sich sternförmig auszubreiten.
Abs.1: Sämtliche Decken und Kopfkissen gehören selbstverständlich dem Kind.
§ 11 KiG
Am Wochende ist es zwingend erforderlich, mindestens eine Stunde früher wach zu sein als unter der Woche.
§ 12 KiG
Morgendliches Wecken der Eltern sollte möglichst nicht sanft stattfinden. Augenlider hochziehen, in der Nase popeln und lautes Schreien ins Ohr sind legitime Mittel zum Durchsetzen des Aufwachprozesses.
§ 13 KiG
Beim Toben ist stets darauf zu achten, die schmerzhaftetsten Stellen des Gegenübers zu treffen.
§ 14 KiG
Kinderlieder hören ist erst ab 110 Dezibel möglich. Nicht fehlen darf lautes Mitsingen und Getrampel, getarnt als Tanzen.
§ 15 KiG
Peinliche Fragen und Themen sind grundsätzlich in der Öffentlichkeit lautstark auszudiskutieren.
Abs. 1: Intime Wahrheiten werden grundsätzlich mit Fremden oder der Kitaerzieherin geteilt.
§ 16 KiG
Frisch bezogene Betten, das neue Sofa, der weiße Teppich sind ideale Austragungsorte für plötzliche Brechanfälle.
§ 17 KiG
Negierungen wie "nein" oder "nicht" sind im kindlichen Wortschatz nicht vorhanden und haben dementsprechend keine Bedeutung, sollten sie von Erziehungsberechtigten ausgesprochen werden.
§ 18 KiG
Zu viel/zu wenig Milch im Müsli, die falsche Zahnpasta, die kratzige Strumpfhose, das Geschwisterkind was mit dem eigenen Spielzeug spielt, die Nichterfüllung wichtiger Wünsche wie das Kaufen des 20. Filli Pferdchen sind ausreichende und wichtige Gründe um einen gepflegten Tobsuchtsanfall hinzulegen.
Abs. 1: In der Öffentlichkeit muss der Wutanfall lauter sein und wesentlich länger dauern.
Abs. 2: Für Außenstehende mögen diese Gründe unverständlich und nichtig erscheinen. Um den Ernst der Lage zu verdeutlichen, ist ausdauerndes Kreischen ein probates Mittel zur Erklärung der Lage.
§ 19 KiG
Eis, Kakao und andere schwer auswaschbare Substanzen finden generell den hellsten Fleck auf der Kleidung, weil das Kind die Serviette als Papierflieger missbraucht hat.
§ 20 KiG
Kleinstspielzeug clever auf dem Boden verteilt stellt sicher, dass das Kind wach wird, wenn die Eltern heimlich nachts durch die Wohnung schleichen.
Na kommen euch diese Gesetze bekannt vor und habt ihr auch eine Exikutive, die diese Gesetze bedingungslos durchsetzt? Hab ich noch Welche vergessen? Immer her damit!